Standstill und Ratchet gelten für Bestimmungen, die eine Einschränkung für das National Treatment (=Inländerbehandlung für ausländische Konzerne) beinhalten.
Beispiel Lex Koller
Die Lex Koller hat zum Ziel, Bodenspekulation durch ausländische Investoren zu unterbinden. Frau Bundesrätin Sommaruga hat im Sommer 2015 angekündigt, Schlupflöcher in der Lex Koller schliessen zu wollen. Nach Inkrafttreten von TiSA gilt für die Lex Koller Standstill, das bedeutet dass die Lex Koller nicht mehr verschärt werden könnte und Frau Sommaruga ihre Gesetzespläne beerdigen müsste.
Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) weist darauf hin, dass die Schweiz in Ihrer Offerte einen Vorbehalt betreffend Standstill und Ratchet gemacht habe. Das trifft zwar zu, wir anerkennen den guten Willen der Schweizer Verhandlungsdelegation. Aber leider nützt das nichts. Gemäss Artikel II-2, Absatz 4, kann man nur in Bezug auf Sektoren, Subsektoren und freiberufliche Tätigkeiten Ausnahmen von Standstill und Ratchet machen, es ist aber nicht möglich, zu einer allgemeinen Rahmenbedingung wie dem Kauf von Land und Immobilien eine Ausnahme von Standstill und Ratchet zu machen:
Paragraphs 2 and 3 and Article I-4 (National Treatment) do not apply to any measure that a Party adopts or maintains with respect to sectors, sub-sectors, or activities as set out in Section A of Part I of each Party's Schedule.
Im Klartext: Wenn es um allgemeine gesetzliche Einschränkungen geht, gelten Standstill und Ratchet. Der von der Schweiz gemachte Vorbehalt ist wirkungslos.
Noch dramatischer ist diese Einschränkung für Länder des Südens, die nach Inkrafttreten von TiSA keine Gesetze gegen Landgrabbing mehr erlassen dürften.
Beispiel externe Datenspeicherung auf einer Cloud
Stellen wir uns vor, dass die zentrale AHV-Ausgleichkasse in Genf in ein paar Jahren unsere persönlichen AHV-Daten auf einer externen Cloud speichern will. Bei ihrem Auftrag will sie vorgeben, dass der Datenserver in der Schweiz stehen müsse. Diese Vorgabe verletzt das National Treatment: Die Schweizer Cloud-Firma hat ihre Server bisher schon in der Schweiz stehen. Die ausländische Firma (z.B. Microsoft) müsste zuerst einen neuen Server in der Schweiz anschaffen, hätte also zusätzliche Investitionskosten. Microsoft könnte deshalb wegen Verletzung des National Treatments klagen: Die ausländische Firma sei gegenüber einer Schweizer Firma im Nachteil. Wenn TiSA bereits in Kraft gesetzt ist, gilt Standstill: Es darf keine neue Vorschrift erlassen werden, dass ein Datenserver in der Schweiz stehen muss.